5. Prozesstag (16.06.2020)
Am fünften Prozesstag werden die Protokolle der polizeilichen Vernehmung Klaudia P.s und der ihres Lebensgefährten vom 29.09.2019 verlesen. Richter Hampel hatte am vorhergehenden Prozesstag erklärt, die polizeilichen Protokolle und das Video der Vernehmung P.s würden nun [da sie nicht auffindbar ist] vertretend als annähernde Zeugenaussage gewertet werden.
Zu Beginn verliest Richter Hampel eine Mitteilung der Expert*innen [das Dienstleistungsunternehmen ZITiS] bezüglich der Wiederherstellung des Handyvideos von Maximilian O.: Die Daten konnten bis jetzt noch nicht wiederhergestellt werden. Die Erfolgsaussichten, dass dies gelinge, lägen aber bei 50%. In den nächsten Wochen sei absehbar, wie lange die Datenaufbereitung in etwa noch dauere.
Verlesung der polizeilichen Vernehmung Klaudia P.s
vom 29.09.2019 (16 Uhr) in Ilmenau
Klaudia P. gibt damals zu Protokoll, mit ihrem Partner am 28.09.2019 nach Arnstadt zum Einkaufen gefahren zu sein. In der Pizzeria, in der sie zu Mittag aßen, seien ihnen die Polizisten [Maximilian O., Gurjan J., der Beamte F., der Beamte S.] zum ersten Mal begegnet.
Danach fuhr das Paar zu Netto – auf dem Weg dorthin kamen ihnen die Beamten entgegen und kontrollierten die beiden auf dem Netto-Parkplatz, wo sie ihre Dokumente überprüften und das Auto durchsuchten.
Anschließend brachten sie das Paar zur Polizeiwache nach Arnstadt, wo man Klaudia P. ein Protokoll übergab [dessen Inhalt sie jedoch nicht verstand]. Die Polizisten haben dann erklärt, dass sie mit P. und ihrem Lebensgefährten nach Marlishausen zur gemeinsamen Wohnung fahren würden. Laut P. wollte ihr Mann mit ihr zusammen nach oben in die Wohnung gehen. Ihm wurde jedoch gesagt, er solle im Auto bleiben.
Sie habe O. und J. dann die Wohnung gezeigt. Maximilian O. habe sämtliche Schubladen geöffnet, dann habe sein Handy geklingelt. Gurjan J. habe ihr per Handy-Translator mitgeteilt, sie solle mit ihnen kooperieren. P. habe erwidert, sie könne kein Geld zahlen oder Ähnliches. Daraufhin habe er mit seinen Händen/Armen Handschellen symbolisiert. Das habe sie nicht verstanden.
Gurjan J. habe ihr dann ihr Shirt hochgezogen. In diesem Moment kam Maximilian O. vom Balkon und habe gesagt „Das ist mein Liebling“, weshalb P. vermutete, dass er mit seiner Freundin telefoniert habe. Maximilian O. sei dann zu ihnen [P. und J.] gekommen und habe ihr ihre Hose runtergezogen.
Gurjan J. habe ihren Slip an der Vorderseite zerrissen und sie aufs Bett geworfen, sodass sie auf ihren Knien landete. Sie habe mit ihrer Hand versucht, ihren Po zu schützen. O. versuchte dann, ihr seinen Penis in den Mund zu stecken, während J. vaginal in sie eingedrungen sei.
Dann haben J. und O. Ihre Plätze getauscht. J. habe sich zudem auf ihre Hände gekniet. Beide ejakulierten auf ihren Rücken und säuberten alles mit Feuchttüchern.
O. und J. hätten sich dann schnell angezogen. O. sei in die Küche gegangen, J. ins Badezimmer. Insgesamt seien sie circa 20 Minuten lang in der Wohnung gewesen.
J. sei mit ihr gemeinsam aus der Wohnung gegangen und habe ihr erklärt (Handy-Übersetzer), dass alles was passiert sei, geheim bleiben müsse und sie ihr nur helfen wollen würden.
Im Auto habe ihr Partner sie gefragt, ob alles in Ordnung sei, sie meinte daraufhin zu ihm, sie wolle nicht darüber reden.
Sie sei bis 8 Uhr morgens in der Polizeistelle Ilmenau eingesperrt gewesen. An dieser Stelle beginnt sie damals während der Vernehmung zu weinen und klagt über Unterleibsschmerzen und über Schmerzen im Po.
Aus den Nachfragen des vernehmenden Beamten an P. ergeben sich zusätzlich folgende Informationen: Beide Angeklagte seien mit ihren Penissen in sie eingedrungen. O.s Penis sei steif gewesen, er habe kein Kondom benutzen wollen. Er habe seinen Penis nicht in ihren Mund drücken können, da sie ihn fest verschlossen hielt. Mit seiner rechten Hand habe er ihren Kopf auf das Bett gedrückt. J. vergewaltigte sie zuerst vaginal. Er sei zum Orgasmus gekommen und habe zwischen ihre Pobacken und ihren Rücken ejakuliert.
Um 18:50 wird die Vernehmung unterbrochen und nach der frauenärztlichen Untersuchung im Klinikum Arnstadt um 22:00 weitergeführt.
Auf die Frage, ob sie sich in der Lage fühle, die Vernehmung weiterzuführen, antwortete P.: Sie sei müde und habe Kopf- und Bauchschmerzen, aber sei bereit einige Fragen zu beantworten.
Sie fertigt eine Zeichnung von J.s Brille an und beschreibt O.s und J.s Aussehen. Sie beschreibt, wie J.s Handy aussah, mit Hilfe dessen übersetzt wurde.
O. und J. haben in der Wohnung beide gleichzeitig ihre Gürtel abgelegt, „ganz ohne Scham“. Sie habe das schockiert. „Sie taten so, als sei das etwas ganz Alltägliches.“
Ihre Pistolen, Taschenlampen und Schlagstöcke hätten sie aufs Bett gelegt. Die Beamten haben zu P. „Nicht schlimm“ gesagt – es sei nicht schlimm, es passiere nichts.
Sie habe sich die ganze Zeit gefragt, wo die benutzten Feuchttücher waren, sie habe nur die Verpackung auf dem Bett gesehen. Einer der Polizisten sei nach der Vergewaltigung mit dem Slip ins Bad gegangen.
Ihr wird dann ein Merkblatt bezüglich der Vergewaltigung ausgeteilt, welches die Dolmetscherin übersetzt, mit Unterzeichnung um 23:49.
Verlesung der polizeilichen Vernehmung
von P.s Lebensgefährten (nachfolgend K.)
vom 29.09.2019 (17:00 – 18:35) in der Polizeidienststelle Ilmenau (anwesend: Dolmetscher C.)
Am 28.09.2019 seien P. und K. gegen 11 Uhr zur ATU-Werkstatt nach Arnstadt gefahren, um einen Inspektionstermin auszumachen. Danach haben sie Haushaltsgegenstände und Möbel eingekauft und seien dann in eine Pizzeria zum Mittagessen gefahren. Vier Polizisten seien in die Pizzeria gekommen und haben das Paar beobachtet und währenddessen etwas am Handy nachgeschaut. Er habe das damals als sehr unangenehm empfunden.
P. und K. seien dann zu Netto gefahren. Die Polizisten seien aus einer Nebenstraße [K. vermutet, sie seien ihnen gefolgt], gekommen und haben sie angehalten.
Auf der Polizeidienststelle Arnstadt seien ihre Dokumente geprüft worden. P. und K. seien in getrennten Zimmern ca. 30 Minuten lang vernommen worden. P. wurde von O. und J. vernommen, K. von S.. Seine Freundin habe nach der Vernehmung zu ihm gemeint, einer der Polizisten seie “scharf auf sie und sehr aufdringlich gewesen” und dass ihr das nicht gefallen habe (sie habe aber nicht erzählt, welcher von beiden).
Als sie nach Marlishausen zur Wohnung fuhren, habe Gurjan J. ihm [K.] gesagt, er solle unten warten, während J. und O. mit Klaudia P. in die Wohnung der beiden gingen. K. erschien das sehr “komisch”, woraufhin er selbst irgendwann nach oben in die Wohnung gehen wollte. Dieses Anliegen habe er S., der unten mit ihm wartete, jedoch nicht auf Deutsch erklären können.
Als Klaudia P. nach einer Stunde aus der Wohnung kam, habe sie geweint – den ganzen Weg über, bis nach Ilmenau. Sie sei in “einem schlimmen Zustand gewesen”. An der Brust habe sie gerötete Stellen gehabt. Auf Nachfrage ihres Lebensgefährten habe sie jedoch gesagt, dass sie sich selbst gekratzt habe. Das habe er ihr jedoch nicht geglaubt: “Das war nicht mehr sie. Es musste etwas passiert sein.” Ihre Jacke, die sie zuvor getragen hatte, habe sie beim Verlassen der Wohnung in der Hand getragen.
Auf der Fahrt nach Ilmenau habe J. sich die ganze Zeit zu ihnen umgedreht und sie [P. und K.] beobachtet. Außerdem haben die Beamten sie darüber belehrt, dass man im Auto nicht reden dürfe.
Auf die Frage, warum er auf der Dienststelle nicht erzählt habe, dass seine Partnerin einen so veränderten/geschockten Eindruck auf ihn machte erklärt K.: “Ich dachte, sie wird mir auf der Dienststelle erzählen, was passiert ist und wollte keine falschen Schlussfolgerungen ziehen.”
Im Zuge der erkennungdienstlichen Behandlung in der Polizeidienststelle Ilmenau habe er gesehen, wie J., O. und S. beieinander standen und gelacht haben (J. habe am lautesten gelacht). Er habe nicht verstehen können, was sie sagten, habe jedoch vermutet, dass sie über P. lachten, sie geradezu “verspottet” haben.
Kurz vor seiner erkennungsdienstlichen Behandlung habe K. seine Freundin dann kurz gesehen: Sie meinte sie müsse irgendwo hin, wisse jedoch selbst nicht wohin genau. Er habe dann laut nach ihr gerufen.
– Protokoll Ende –
Hampel erklärt gegen Ende, er sei “guter Hoffnung”, dass man das Handyvideo bald zeigen könne.
Die Staatsanwaltschaft fordert noch mehr Zeit und bemängelt, dass noch nicht alles unternommen wurde, um die Zeugin zu suchen. Da man sich ja letzte Woche nicht anderweitig einigen konnte, sei das Auffinden der Zeugin für die Staatsanwaltschaft von großer Bedeutung.
Hampel entgegnet, dass man das Verfahren nicht ewig in die Länge ziehen könne (das Beweisprogramm sei so gut wie zu Ende). Brinkmann führt an, dass er am letzten Verhandlungstermin (13.07.) keine Zeit habe und bittet um einen Alternativtermin. Die Verteidiger haben im Juli jedoch keine Zeit, sodass eventuell eine Verschiebung des letzten Prozesstermins auf September oder Oktober droht.
Brinkmann erkundigt sich dann noch, ob man nicht die Dolmetscherin, die in Ilmenau für Klaudia P. übersetzt hat, als Zeugin vorladen könne. Sie sei in diesem Sinne nicht “uninteressant”, um das allgemeine Auftreten P.s beurteilen zu können, zumal sie auch Muttersprachlerin sei. Fertig entgegnet daraufhin, dass Herr C. ja auch Muttersprachler sei und dieser bereits ausgesagt habe. Man überlege nun, ob man sie als Zeugin lade, so Hampel.
J. Goldstein will zum nächsten Termin die Auswertung des Laptops der Geschädigten verlesen lassen. Auf diesem seien im Oktober gefälschte Dokumente hochgeladen worden, die zwei Tage nach Klaudia P.s Vernehmung bestellt worden seien. Das widerspreche der Aussage [in ihrer Vernehmung zwei Tage zuvor], sie werde wahr aussagen. Das sei eine bloße “Anregung”, denn der führende Ermittler H. habe diese Dokumente, so Goldstein, “nicht nur übersehen”, sondern bewusst nicht als Beweismittel angeführt.