„Geeignet, das Vertrauen in die Integrität der Polizei in Frage zu stellen.”

4. Prozesstag (08.06.2020)

 

Am vierten Prozesstag sagen der Zeuge R., die Zeugin M., der Kriminalhauptmeister L.G., der Polizeibeamte H. und der Polizeibeamte S. aus.

Zu Beginn der Verhandlung erklärt Richter Hampel, dass die Geschädigte [P.] immer noch nicht auffindbar sei. Weder Staatsanwaltschaft noch Nebenklagevertreter wissen, wo sie sei. Ihren derzeitigen Aufenthaltsort vermute man in den Niederlanden. Dort werde jedoch aufgrund von Verzögerungen durch die Coronapandemie noch nicht nach ihr gefahndet, deutsche Zielfahnder*innen dürften zudem erst ab dem 15.06. in die Niederlanden einreisen.

Hampel schlägt daher vor, Protokoll und Video der polizeilichen Vernehmung Klaudia P.s vom 29.09.2019 im Gericht zu zeigen [anstelle ihrer Zeug*innenaussage im Gericht]. Die Verteidigung lehnt dies ab, da man der Zeugin P. so keine Fragen stellen könne und nicht „normal mit ihr kommunizieren“ könne. Hampel erklärt daraufhin, dass diese Verfahrensweise nicht zulasten der Angeklagten sei und man sowohl Protokoll als auch Video im Gericht zeigen werde.

 

Aussage Herr R.
Lebensgefährte der Nachbarin Klaudia P.s Nachbarin im Wohnkomplex in Marlishausen

Herrn R.s Lebensgefährtin wohnt im selben Haus wie P. und ihr Freund in Marlishausen.

Herr R. sei zur Tatzeit in der Wohnung gewesen und habe das Polizeiauto zunächst aus dem Garten gesehen. Er habe es als „merkwürdig“ empfunden, dass das Polizeiauto so lange vor dem Haus stand. R. gibt an, dass zwei Polizisten nach etwa 1 – 1,5 Stunden aus der Wohnung gekommen seien [laut Datenauswertung seien es jedoch nur 45 Minuten gewesen]. Einer der beiden habe dabei keine Weste mehr getragen.

Zwischenzeitlich sei Herr R. aus der Wohnung gegangen und habe einen Polizisten gegenüber in der Wohnungstür stehend von Klaudia P. gesehen. Dieser habe sich offensichtlich erschreckt, als er R. gesehen habe und die Tür sofort wieder zugemacht. Im Gerichtssaal erkennt R. die beiden Angeklagten nicht wieder, meint jedoch, dies könne daran liegen, dass sei damals eine Uniform und einer von beiden seine Haare anders getragen haben [O. nickt].

Eine Woche später habe er dann Klaudia P. zufällig im Treppenhaus getroffen. Zum Zeitpunkt des Gesprächs hätten sie sich laut Herr R. kaum gekannt. Sie habe ihn dann gefragt, ob er das mit den Polizisten mitbekommen habe und habe ihm von der Tat erzählt: „Beide Polizisten ficken mit mir.“ R. habe sie daraufhin gefragt, ob sie das gewollt habe, was sie verneint habe. Die Frage R.s, ob sie vergewaltigt worden sei, bejahte Klaudia P. anschließend. Sie habe emotional und aufgelöst gewirkt und sei den Tränen nahe gewesen, schildert Herr R. im Gericht.

Als R. darauffolgend äußerte, dass er nicht glauben könne, „dass so etwas bei der deutschen Polizei“ passiere, habe Klaudia P. beteuert, dass das eben Gesagte der Wahrheit entspräche. Das Gespräch habe auf Deutsch stattgefunden. R. zufolge habe sie passabel Deutsch gesprochen [bisher wurde davon ausgegangen, dass Klaudia P. gar kein, beziehungsweise nur schlecht Deutsch gesprochen habe].

Einige Zeit später sei dann in der Nachbarschaft das Gerücht aufgekommen, dass Klaudia P. „Prostituierte“ gewesen sein solle. Eine bestimmte Quelle habe es dafür nicht gegeben, das Gerücht sei „im Gespräch mit Freunden aufgekommen“, schildert Herr R.. Vielleicht habe sie dadurch [durch den „Sex“] eine Strafe abmildern wollen, vermutet R. im Gericht [Goldstein nickt auffällig]. Es könne ja sein, „dass sie das den Polizisten angeboten hat, wenn sie davor als Prostituierte gearbeitet hat“ – „Warum kann sie nicht auch verhandeln? Mit Naturalien?“, mutmaßt Herr R. im Gericht.

Goldstein fragt anschließend, ob Herr R. Zweifel habe, dass Klaudia P.s Lebensgefährte auch wirklich ihr Lebensgefährte sei und nicht eventuell ihr Zuhälter.

 

Aussage Frau M.
Objektmanagerin; zuständig für Wohnkomplex, in dem Klaudia P. wohnte

Frau M. ist für die Wohnungsübergabe in mehreren Wohnblöcken in Marlishausen zuständig. Sie habe P. und ihren Lebensgefährten eine Woche vor der Tat in die Wohnung einquartiert.

Am Tattag habe sie ein Polizeiauto vor der Tür gesehen. Nachdem beide Polizisten Klaudia P.s Wohnung wieder verlassen haben, sei sie in Klaudia P.s Wohnung gegangen und habe Fotos von Protokollen gemacht, welche sie erst an ihre Chefin und später an die Kriminalpolizei geschickt habe.

Zwei bis drei Tage später habe Klaudia P. ihr dann von der Tat erzählt. Klaudia P. habe Frau M. vom Balkon aus angesprochen, ob sie mitbekommen habe, was passiert sei. Daraufhin lud Frau M. Klaudia P. noch am selben Tag zu sich ein. Klaudia P. habe ihr von „Sex mit der Polizei“ in der Wohnung erzählt und davon, dass die „deutsche Polizei sehr brutal“ sei. Dabei sollen sie sich auf Deutsch unterhalten haben [„Sie konnte recht gut deutsch“]. Die Aussage Klaudia P.s über die Brutalität der Polizei wiederholt Frau M. mehrmals in ihrer Aussage und gibt auf Nachfrage an, dass sich beide Aussagen [Sex mit der Polizei und Brutalität der Polizei] aufeinander beziehen.

Frau M. habe damals jedoch nicht weiter nachgefragt – sie sei zwar schockiert gewesen, habe die Situation aber gleichzeitig als sehr unangenehm empfunden. Dennoch habe sie Klaudia P. das Gesagte geglaubt. Klaudia P. habe sich später ihr Shirt und ihre Hose in Frau M.s Wohnung etwas ausgezogen, um ihr zu zeigen, dass sie seitdem sie in Deutschland sei, zugenommen habe. Sie sei „freizügig angezogen“ und geschminkt gewesen, so Frau M. [„Sieht nicht aus, wie eine Frau, die zu uns kommt, um arbeiten zu gehen.“]. Dass Klaudia P. sich in Frau M.s Wohnung ausgezogen haben soll, hat Frau M. bei ihrer polizeilichen Vernehmung im Rahmen der Ermittlungen gegen die Polizeibeamten jedoch nicht zu Protokoll gegeben.

Über die Gerüchte in der Nachbarschaft, dass Klaudia P. Prostituierte gewesen sein solle, habe Frau M. nichts gewusst. [Herr R. hatte zuvor von Gerüchten aus seinem Bekanntenkreis diesbezüglich berichtet. Herr R. und Frau M. sollen zudem befreundet sein, wie durch Nachfragen klar wird.]

 

Aussage Beamter L.G.
Kriminalhauptmeister Polizeiinspektion Suhl

L.G. war am 29.09.2019 im Bereitschaftsdienst und wurde abends auf die Polizeidienststelle nach Ilmenau beordert [PI Suhl wurde mit den Ermittlungen im Vergewaltigungsfall betraut]. Zu seinem Vorteil habe er an besagtem Tag „zwei Mädels“ [ Kolleginnen] dabeigehabt, die mit Klaudia P. zur ärztlichen Untersuchung ins Krankenhaus nach Arnstadt fuhren.

L.G. sei dann nach Marlishausen in Klaudia P.s Wohnung gefahren, um den Tatort zu inspizieren. Im Badezimmer habe er dann einen zerrissenen Slip gefunden. Der Slip wird im Gericht als Beweismittel vorgeführt – die Vorderseite ist einmal quer durchgerissen [Gurjan J. soll ihn während der Vergewaltigung zerrissen haben].

Sowohl im Bad, als auch im Bett, habe der Beamte L.G. Feuchttücherspender gefunden. Dies ist auch auf den Bildern vom Tatort erkennbar, die im Gericht gezeigt werden. Zudem befindet sich ein Taschentuch in der Bettritze. Die Bettoberfläche sei komplett fleckig gewesen – erkennbar durch eine Beleuchtung mit forensischen Lichtquellen. “Es [die Flecken] hätte aber auch Waschmittel sein können“, erklärt der Beamte L.G..

 

Aussage Beamter H.
Polizeibeamter Landespolizeidirektion Erfurt, Ermittlungsführer im Verfahren gegen O. und J.

Bevor H. im Gericht aussagen soll, legt die Verteidigung einen Vernehmungswiderspruch ein. Der Beamte H. habe fast ausschließlich belastend gegen O. und J. ermittelt – der Zeuge sei daher behaftet und könne Zusammenhänge nicht richtig wiedergeben, argumentiert Goldstein. Die Richter*innen geben dem Widerspruch nicht statt, H. wird als Zeuge vorgeladen.

Der Beamte H. sei eigenen Angaben nach zum Tatzeitpunkt noch im Urlaub gewesen und habe die Ermittlungen erst ab dem 07.11.2019 übernommen.

H. habe selbst im Internet zu Klaudia P. recherchiert und Fotos unter ihrem Alias auf einer polnischen Hostessenseite gefunden. Man habe die Authentizität der Bilder jedoch nicht zweifelsfrei feststellen können, so H.. Bilder anderer Profile auf besagter Seite hätten professioneller ausgesehen, wohingegen Klaudia P.s Bilder schienen, als seien sie aus dem „privaten Bereich“.

Zudem wurden im Rahmen der Ermittlungen die Handy- sowie Funkdaten der am 28.09.2019 beteiligten Polizisten ausgewertet. So habe Gurjan J. am Tattag um 15:25 „private Bilder“ von Klaudia P. auf seinem Handy abgespeichert. Er [J.] habe jedoch vor der Tat nicht gewusst, dass sie auf einer Hostessenseite angemeldet sei. Die Verteidigung kritisiert später noch, dass H. keinen polnischen Übersetzer hinzugezogen habe, um die Hostessenseite verifizieren und einordnen zu können und fragt, weshalb er nicht nach Polen gefahren sei, um ihre [P.s] Identität zu überprüfen [da sie ein Alias besaß].

Der Beamte H. entgegnet daraufhin, dass er der Spur, [dass P. „Prostituierte“ sein solle] keine große Bedeutung zugemessen habe, da er davon ausging, dass es sich dabei um eine Vermutung seitens der Verteidigung handele. „Vermutungen haben keine Priorität“, erklärt der Beamte H. in seiner Aussage vor Gericht.

Gurjan J.s Strafverteidiger, Matthias Fertig, hatte dem Beamten H. während des Ermittlungsverfahrens Informationen zugespielt die der Polizeibeamten F.s zuvor recherchiert hatte, zugespielt. Diese sollten die Vermutung untermauern. Der Beamte H. entgegnet, dass „eine Beschäftigung als Hostess der Möglichkeit einer Vergewaltigung nicht entgegensteht.“ Darüber hinaus sehe er es nicht als seine Aufgabe an, nach Polen zu fahren, um Klaudia P.s Identität zu überprüfen.

Darüber hinaus ergibt die Auswertung der Handydaten Folgendes: Maximilian O. habe am Tattag gegen 16 Uhr mehrmals telefoniert. Der Beamte S., der unten vor der Wohnung im Auto mit Klaudia P.s Lebensgefährten wartete, habe an Gurjan J. geschrieben: „Ihr müsst euch beeilen.“, woraufhin J. antwortete: „Gleich fertig“. Während der Tatzeit habe Gurjan J. zudem kein Übersetzungsprogramm auf seinem Handy benutzt [nur zuvor während der Verkehrskontrolle]. 

Die Funkgeräte der Polizeibeamten seien zudem gleichzeitig aus- und wieder angeschalten worden sein. Laut Fahrzeugdaten, die aus dem Unfalldatenspeicher des Polizeiwagens entnommen wurden, habe das Auto 25 Minuten lang vor Klaudia P.s Wohnung gestanden.

Im Rahmen der Ermittlungen hat der Ermittlungsführer H. auch die Kommunikation der Polizisten nach der Tat untersucht. Die Beschuldigten hätten demnach über die Handys ihrer Freundinnen kommuniziert. „Ich hatte den Eindruck, dass diese Diensteinheit ein sehr verschworener Haufen war“, äußert H. im Gerichtssaal. In der Einheit herrsche seiner Ansicht nach ein „übersteigerter Korpsgeist“. Augenscheinlich sei „die Brisanz des Vorfalls“ nicht erkannt worden. H. sei enttäuscht gewesen als er erfuhr, dass sich die Beamten S. und F. – nachdem Maximilian O. und Gurjan J. in Untersuchungshaft genommen worden – mit Polizeibeamten anderer Dienststellen in Eisenach trafen, um sich zu beraten, anstatt mit ihm zu sprechen.

Der Beamte S. habe zudem kurz nach der Tat erfahren, dass das Video auf Maximilian O.s Handy ein wichtiges Beweismittel sei und O. gewarnt. Dieser habe das Handy daraufhin in einen Bach geworfen.

Der Ermittlungsführer H. habe später einen Anruf von S.s Rechtsanwältin erhalten, dass er sich entschlossen habe, aussagen zu wollen [zuvor war Maximilian O.s Vater bei S. erschienen]. Der Beamte S. habe angegeben, dass er das Video gesehen habe, konnte jedoch keine Angaben bezüglich der Personen auf dem Video machen. S. habe in der Videosequenz nur gesehen, dass ein Mann und eine Frau Oralverkehr gehabt haben sollen. Während der Vernehmung von S. sei das System abgestürzt, sodass nicht alle Aussagen von S. protokolliert wurden.

 

Rechtsgespräch

Nachdem der Zeuge H. ausgesagt hat, bittet die Verteidigung um ein Rechtsgespräch [1] unter Ausschluss der Öffentlichkeit, bevor der nächste Zeuge aussagen wird. Richter Hampel lehnt dies angesichts des öffentlichen Interesses jedoch ab, sodass die Verständigung öffentlich im Gericht geschieht:

Fertig führt darin an, dass das Verfahren noch eine erhebliche Weile andauern werde angesichts der Tatsache, dass die in der Rechtssprache sogenannte Geschädigte, nicht auffindbar sei und somit nicht als Zeugin aussagen könne. Die Erfahrung mit den niederländischen Behörden zeige, dass auf Seiten der niederländischen Kollegen wenig Kooperationsbereitschaft [Klaudia P. ausfindig zu machen] herrsche. Er schlage daher vor, das Verfahren gegen die Angeklagten O. und J. abzukürzen und ihnen eine zweijährige Freiheitsstrafe auf Bewährung zu erteilen.

Die Staatsanwaltschaft lässt verlauten, dass man sich „einen solchen Weg ebenfalls vorstellen könne“. Es sei nicht absehbar, ob P. auch unter den erschwerten Suchbedingen infolge der Corona-Pandemie gefunden werden könne. Außerdem könne die Untersuchungshaft der beiden Angeklagten nicht immer weiter verlängert werden, da nicht absehbar sei, ob P. überhaupt auffindbar sei.

Goldstein fügt hinzu, dass selbst wenn P. gefunden werden würde, ihre Aussage so oder so nicht ernst genommen werden könne, da sie ja zuvor bezüglich ihrer Identität gelogen habe.

Brinkmann entgegnet, dass die angedachte Lösung den Angeklagten doch sehr gelegen kommen würde.

Nach einer zehnminütigen nicht-öffentlichen Beratung erklärt Richter Hampel, dass das Gericht diesen Verfahrensvorschlag ablehne und die Verhandlung weiterführen werde. Da man davon ausgehe, dass Klaudia P. vorerst nicht erscheinen werde, werden die polizeilichen und richterlichen Protokolle und das Video der Vernehmung P.s vertretend als annähernde Zeugenaussage gewertet werden. Darüber hinaus sollen die Suche nach P. sowie der Versuch, die Daten von Maximilian O.s kaputtem Handy zu rekonstruieren, weiter auf Hochdruck laufen.

 

Aussage Beamter S.
Polizeibeamter Polizeiinspektion Gotha; am Tattag in einer Diensteinheit mit O. und J., wartete mit P.s Lebensgefährten vor dem Haus

Der Beamte S. wird von seiner Rechtsanwältin in den Gerichtssaal begleitet. Er schildert den Tathergang wie folgt:

Maximilian O., Gurjan J., der Beamte F. und er seien am 28.09.2019 zunächst bei einer AfD-Demo in Arnstadt und danach bei einer Veranstaltung des III. Wegs in Kirchheim eingesetzt worden.

Gegen Mittag seien sie entlassen worden und nach Arnstadt zum Mittagessen gefahren. Dort seien dem Beamten F. Klaudia P. und ihr Partner aufgefallen. F. habe den Anstoß zur Verkehrskontrolle des Paares gegeben, als diese ihnen später nochmals begegnet seien. F. seien dann auch die gefälschten Ausweisdokumente Klaudia P.s und ihres Lebensgefährten aufgefallen. Die Beamten S. und F. haben daraufhin die verfassungsfeindlichen Tattoos des Mannes bemerkt. S. habe jedoch nicht gewusst, welche genau davon verfassungsfeindlich waren.

Die Beamten haben das Paar dann zur Polizeiinspektion Arnstadt gebracht. Dort habe er [S.] Klaudia P.s Lebensgefährten vernommen. Klaudia P. hätte dort vorgeschlagen, zu ihr nach Hause zu fahren, wegen der Dokumente [anders als in Fs Aussage].

In Marlishausen habe S. dann vorgeschlagen, mit Klaudia P.s Partner unten zu warten, da er „schon die ganze Zeit mit ihm zu tun hatte“ und eine „Verbindung“ zu ihm hatte. Die Entscheidung sei von allen Beteiligten widerstandslos angenommen worden, so S.. Er kann sich jedoch nicht mehr daran erinnern, dass er und Klaudia P.s Partner zusammen geraucht haben sollen, was Gurjan J. zuvor in seiner Aussage behauptete.

Nach 20 bis 30 Minuten sei zuerst Maximilian O. und kurz später Gurjan J. mit Klaudia P. wieder aus der Wohnung gekommen. Auf der Polizeiwache in Ilmenau habe O. dann später vorgeschlagen, Klaudia P. und ihren Lebensgefährten in Gewahrsam zu nehmen.

Erst abends auf dem Rückweg von Ilmenau nach Arnstadt habe S. seine Kollegen [O. und J.] gefragt [zu diesem Zeitpunkt waren sie nur noch zu dritt im Auto], was in der Wohnung passiert sei. Darauf habe er keine Antwort erhalten. Etwas später habe Maximilian O. dann zu S. gesagt, er wolle ihm etwas zeigen, woraufhin sie von der Autobahn abgefahren seien und an einem Pendlerparkplatz angehalten hätten. Maximilian O. habe S. auf seinem Handy dann zwei Videosequenzen gezeigt: Im ersten Video [maximal 20 Sekunden lang] habe er einen Mann und eine Frau während des Vaginalverkehrs [in Protokoll hat S. dies damals als „Hundestellung“ formuliert] gesehen. Er sei „untenrum nackt“, sie „komplett nackt“ gewesen. Die zweite Videosequenz habe die beiden beim Oralverkehr gezeigt.

Es sei klar erkennbar gewesen, dass eine dritte Person gefilmt haben müsse. Gesichter habe man auf dem Video nicht erkannt [Maximilian O. sagt hingegen, man hätte Gesichter gesehen]. O. und J. hätten während des Zeigens des Videos die ganze Zeit „gekichert und gelacht“, sodass „keine ernsthafte Kommunikation“ mit beiden möglich gewesen sei, erklärt der Beamte S. vor Gericht. Er habe seine Kollegen daraufhin gefragt, ob sie „ihn verarschen wollen“, erklärt jedoch gleichzeitig, er habe damals keinen Zusammenhang zwischen Video und Tatvorwurf gegen J. und O. feststellen können, obwohl auf dem Video erkennbar sei, dass die männliche Person ein dunkles polizeitypisches Shirt trage.

„Die Sache mit dem Video“ habe er dann für sich abgeschlossen. Abends [am 28.09.2019] habe Maximilian O. ihn [S.] nach Hause gefahren, nachdem die beiden noch gemeinsam in der Spielothek gewesen seien. In der ganzen Zeit habe er mit O. nicht mehr über das Video gesprochen.

S. habe Maximilian O. demnach seit 2017 gekannt und sei mit ihm gut befreundet gewesen: „Polizeilich habe ich durch ihn [O.] laufen gelernt.“ Die beiden hätten sich gegenseitig zu ihren Geburtstagen eingeladen und seien öfter in die Spielothek gegangen. Zu Gurjan J. habe er ein ähnlich gutes Verhältnis gepflegt, wenn dies auch etwas distanzierter war, als die Freundschaft zu Maximilian O..

Am Tag darauf sei S. dann als Zeuge durch die Kriminalpolizei vernommen worden. Er habe erzählen müssen, was am vorherigen Tag passiert sei und sein Handy abgeben müssen. Zu diesem Zeitpunkt habe er nicht verstanden, weshalb er nun plötzlich Zeuge sei.

Am 30.09.2019 habe Maximilian O. dann unerwartet vor S. Tür gestanden – „völlig aufgelöst, in Tränen“. Er habe S. erzählt, was ihm vorgeworfen werde und habe beteuert, dass alles „einvernehmlich“ stattgefunden habe. Für S. sei diese Nachricht „ein Schlag ins Gesicht“ gewesen, er habe zu diesem Zeitpunkt zum ersten Mal vom Tatvorwurf gegen seinen Freund und Kollegen erfahren. S. habe seinem Freund empfohlen, sich einen Anwalt zu suchen.

Einen Monat später habe S. unangekündigt Besuch von Maximilian O.s Vater bekommen. Im Gespräch habe dieser dann erzählt, dass sein Sohn nun in die JVA Leipzig verlegt worden sei und S. darauf hingewiesen, dass der Anwalt seines Sohnes „Druck mache wegen der Videoaufnahmen“, da diese wichtig seien für das Verfahren.

Das [Gespräch mit Os Vater] habe „mit einem Schlag alles aufgewühlt“, erklärt S. in seiner Aussage vor Gericht. Er habe sich dann eine Anwältin gesucht, die ihm empfohlen habe, eine Aussage zu machen.

Auf Nachfrage Hampels erklärt er, er sei damals aus freien Stücken zur Polizei, um eine Aussage zu machen. Er habe sich dabei rechtlichen Beistand holen wollen, da er „überfordert“ gewesen sei und Angst gehabt habe. Er habe sich immer wieder gefragt, „wann er aus diesem Alptraum“ aufwache. Diese Aussage wirft im Gericht die Frage auf, welchen Alptraum S. meint, da S. nach eigenen Angaben nicht mit dienstrechtlichen Konsequenzen rechnete und ihm solche auch nicht angedroht worden seien.

Seine [S.s] geschilderte „Überforderung“ sei auch Grund dafür, dass er nicht bereits bei Bekanntwerden des Tatvorwurfs auf die Idee gekommen sei, dass das Handyvideo das J. und O. ihm am 28.09.2019 zeigten, für die beiden entlastend sein könnte [würde man darauf einvernehmlichen „Sex“ erkennen, so wie O. dies gegenüber S. beteuerte]. Dass S. das Video erst dann mit dem Tatvorwurf in Verbindung brachte, als Maximilian O.s Vater ihn darauf hingewiesen haben soll und nicht bereits zu dem Zeitpunkt als O. selbst aufgelöst vor S.s Tür stand, sorgt bei Staatsanwaltschaft, Richter*innen und Nebenklagevertreter sichtlich für Irritierung. Brinkmann äußert in diesem Zug Zweifel an S.s Polizeitauglichkeit. Über seine „Überforderung“ habe S. zudem mit niemandem gesprochen [Freund*innen, Familie, Polizeipsycholog*in].

Nach der Tat habe dann noch ein Treffen mit verschiedenen Kollegen der beiden Angeklagten in Eisenach stattgefunden, bei dem auch S. anwesend gewesen sei. Die Handys aller Beteiligten waren während des Treffens ausgeschaltet, wie die Ermittlungen der KriPo Suhl ergeben. Man habe „Paranoia“ bekommen erklärt S. diesbezüglich. Das Treffen habe stattgefunden, um sich untereinander darüber „auszutauschen“, wie es einem nach Bekanntwerden des Tatvorwurfes ginge, so S..

Nach diesem Treffen habe S. an einen dort ebenfalls anwesenden Kollegen folgende WhatsApp-Nachricht gesendet: „Super, danke. Ich wünschte, ich hätte mehr tun können“. Dies geht aus den Ermittlungen H.s hervor. S. leugnet dies und behauptet in seiner Aussage vor Gericht, den zweiten Teil der Nachricht hätte der Kollege an ihn gesendet.

 

[1] Verständigungen im Strafverfahren, auch sogenannte „Deals“ oder „Absprachen“ sind im deutschen Strafprozess eine Verfahrensweise, bei welcher sich das Gericht mit den Verfahrensbeteiligten über den weiteren Fortgang und das Ergebnis des Verfahrens verständigt; gesetzlich geregelt in § 275c StPO.

 

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