„Geeignet, das Vertrauen in die Integrität der Polizei in Frage zu stellen.”

3. Prozesstag (20.05.2020)

 

Am dritten Prozesstag sind der Vater des Angeklagten Maximilian O., der Dolmetscher C., die Polizeibeamtin L., der Kriminalhauptkommisar W., der Polizeibeamte S.G., die Polizeibeamtin B., die Polizeibeamtin S.W. und die Polizeibeamtin K. als Zeug*innen geladen.

Zu Beginn der Verhandlung soll der Vater O.s aussagen, beruft sich jedoch auf sein Aussageverweigerungsrecht und nimmt im Zuhörer*innenraum Platz, wo der Anwalt seines Sohnes ihm bereits einen Stuhl reserviert hat.

 

Aussage C.
Dolmetscher

Im Anschluss folgt die Aussage von Herrn C.. Er ist Dolmetscher und wurde am Morgen nach der Tat zur Entlassung Klaudia P.s aus Gewahrsam auf die Polizeiinspektion Ilmenau als Übersetzer gerufen.

In den frühen Morgenstunden des 29.09.2019 habe er [C.] einen Anruf von der Polizeiinspektion Ilmenau erhalten, um bei Klaudia P.s Entlassung aus der Dienststelle zu dolmetschen. Klaudia P. war bereits am Abend der Vergewaltigung [28.09.2019] in Gewahrsam genommen worden. In der Aussage der Zeugin L. wird sich später herausstellen, dass Klaudia P. entgegen geltenden Rechts länger als 12 Stunden in Gewahrsam verbringen musste.

Herr C. habe Klaudia P.s oberschlesischen Akzent während des Gespräches sofort erkannt. Er [selbst gebürtiger Pole] habe demnach keine Zweifel daran gehabt, dass sie Polin sei. Sie habe ihm erzählt, dass sie sich ihren gefälschten Ausweis im Internet bestellt habe.

Als die bei der Entlassung anwesende Polizeibeamtin L. kurz den Raum verlassen habe, habe Klaudia P. in Herrn C.s Anwesenheit angefangen zu weinen. Sie habe demnach unter Tränen geäußert, dass sie zu einer anderen Dienststelle gebracht werden wolle, da sie den Eindruck habe, dass sich alle Polizisten in Arnstadt und Ilmenau gegen sie verschworen haben. Herr C. habe daraufhin gefragt, ob man sie beleidigt habe, ob sie angefasst wurde – auch an intimen Stellen – und ob man sie vergewaltigt habe. Die letzte Frage habe sie dann nickend bejaht. Er habe zunächst gedacht, sie spreche von einer Tat, die schon mehrere Jahre zurück liege, bis sie entgegnet habe: „Nein, das waren diese Polizisten“.

Klaudia P. habe ihm dann den Tathergang geschildert: Sie habe sich demnach bereits in der Pizzeria in Arnstadt, wo ihnen die Beamten [O., J., S., F.] zum ersten Mal begegnet sind, von ihnen beobachtet gefühlt. Als Maximilian O., Gurjan J. und der Beamte S. mit ihr und ihrem Partner zu deren gemeinsamer Wohnung nach Marlishausen fuhren, um nach Originaldokumenten zu suchen, hätten die Polizisten entschieden, dass sie mit in die Wohnung komme und ihr Freund unten warten müsse.

Gurjan J. habe sie dann auf das Bett geworfen und sie vaginal von hinten vergewaltigt. Zuvor habe er ihren Slip zerrissen. J. habe Maximilian O. zu Hilfe gerufen; dieser habe dann mit seinem rechten Knie ihren linken Arm auf das Bett gedrückt, sodass sie sich nicht habe wehren können. Im Anschluss habe O. sie dann ebenfalls vergewaltigt. Herr C. erinnert sich zudem, dass P. damals ausgesagt habe, dass J. der Initiator gewesen sei.

Gurjan J. habe ihr gesagt, dass sie nicht ins Gefängnis gehen müsse, sollte sie mit ihnen kooperieren – andernfalls schon. Dies habe er mit einer Geste unterlegt [gekreuzte Handgelenke].

Als die Beamtin L. wieder in den Raum gekommen sei, habe er [C.] ihr [L.] von der Nachricht über die Vergewaltigung berichtet. Sie habe daraufhin entgegnet, dass man die Vernehmung abbrechen und die Kriminalpolizei dies übernehmen müsse. Darüber hinaus habe er [C.] eine weibliche Dolmetscherin bestellen sollen.

Die Verteidigung will von C. immer wieder wissen, ob und inwiefern Klaudia P. Deutsch verstehen konnte. Herr C. gibt an, dass sie überhaupt kein Deutsch gesprochen und selbst einfache Worte nicht verstanden habe.

Auf die Frage der Verteidiger, weshalb C. Klaudia P. genau nach einer Vergewaltigung gefragt habe, entgegnet er, dass er so etwas nach langer Erfahrung erkenne und es eindeutige Anzeichen dafür gegeben habe [„hysterisches Weinen“, Misstrauen gegenüber der Polizei]. Auf weitere Nachfragen seitens der Verteidigung, woher er diese Sicherheit nehme, da er ja bloß Dolmetscher sei, erklärt Herr C. er habe alleine im Jahr 2019 für fünf Polinnen übersetzt, die vergewaltigt wurden. Es sei immer nachts/in den frühen Morgenstunden gewesen. Zudem habe er aufgrund seiner Sprachkenntnisse eine viel bessere Beziehung zu Klaudia P. aufbauen können, als die Beamtin L. dies gekonnt hätte. Deswegen habe Klaudia P. sich auch an ihn gerichtet.

 

Aussage L.
Polizeibeamtin Polizeiinspektion (PI) Arnstadt-Ilmenau

Die Polizeibeamtin L. vernahm Klaudia P. aufgrund ihrer gefälschten Papiere am Tattag, führte danach die erkennungsdienstliche Behandlung P.s durch und entließ sie am Morgen des 29.09.2019, nachdem P. mehr als 12 Stunden in Polizeigewahrsam in der Polizeistelle Ilmenau verbrachte.

Klaudia P. habe die Urkundenfälschung in der Vernehmung zunächst bestritten, dann aber doch eingeräumt, dass sie Dokumente im Internet bestellt habe. Das Paar habe in Marlishausen in einem Wohnkomplex gewohnt, der von „EU-Bürgern und Möchtegern-EU-Bürgern, die sich falsche Dokumente besorgen und in Großfabriken arbeiten“ genutzt werde, so L..

Die Beamtin L. beschreibt die Stimmung während der Vernehmung und der erkennungsdienstlichen Behandlung am 28.09.2019 als „locker“. Sie und Klaudia P. hätten „noch über den Playboyhasen geschmunzelt“ [eines von P.s Tattoos, die im Rahmen der erkennungsdienstlichen Behandlung fotografiert wurden]. „Ich versuche mich immer auf das Niveau des Gegenübers einzulassen. So bin ich immer gut gefahren“, erklärt die Polizeibeamtin.

Nachdem Klaudia P. über Nacht in Gewahrsam genommen wurde, entdeckt die Polizeibeamtin L. am darauffolgenden Morgen zu Beginn ihrer Schicht, dass sich P. immer noch in der Zelle befindet [zu diesem Zeitpunkt waren bereits 12 Stunden vergangen]. Daraufhin erfolgt die Entlassung P.s aus Gewahrsam durch die Beamtin L. L. Anwesend ist zudem der Dolmetscher C.

Gegen Ende habe die Beamtin L. noch eine Kontrollaufforderung für Klaudia P. ausgestellt, damit diese nach Polen fahren und dort ihre Originalpapiere holen könne. L. habe dann kurz den Raum verlassen [unterdessen hat Klaudia P. Herrn C. von der Vergewaltigung erzählt]. Als sie wiederkam, habe Klaudia P. geweint. Aus Scherz habe sie dann zu Klaudia P. gesagt: „Sie müssen doch nicht weinen, sie können nach Hause gehen.“

Dann habe Herr C. die Vergewaltigung angesprochen, von der Klaudia P. ihm kurz zuvor erzählt hatte. „Und dann haute sie diesen Kracher raus“, beschreibt die Beamtin L. die Situation. Sie sei dann selbst erst einmal „schockiert und überfordert“ gewesen und habe das „sacken lassen“ müssen [„Man geht ja nicht von so etwas aus.“]. Sie habe nicht gewusst, was sie mit der Information anfangen solle und sei dann aus dem Raum raus, habe den Kriminaldauerdienst angerufen und mit ihrer Chefin gesprochen. Die habe sie jedoch auch nur wie ein „Eichhörnchen angeguckt“, als L. ihr erzählt habe, dass es „ein Problem“ gebe.

Die Beamtin L. habe nicht gewusst, wieso „sie [Klaudia P.] das [die Vergewaltigung] in diesem Moment gesagt hat, sie hätte ja auch einfach gehen können“, erklärt sie im Zeug*innenstand. Sie habe P. dann erst einmal belehrt, was auf sie zukäme, würde sie die Polizisten anzeigen – ärztliche Untersuchungen, ein intensives Gerichtsverfahren und der Hinweis, dass sie sich strafbar mache, sollte es sich um eine falsche Verdächtigung handeln. Es gebe ja auch Beschuldigte [L. meint die Anzeige Klaudia P.s wegen Urkundenfälschung], die eine Schutzbehauptung äußern, um einer Strafe zu entgehen. Das seien eben „Gedanken, die man sich als Sachbearbeiterin macht“, so L..

Auf die Nachfrage der Richterin, ob es üblich sei, dass Betroffenen einer Vergewaltigung der Ablauf des Gerichtsverfahrens so eindrücklich geschildert werde, antwortet die Polizeibeamtin L.: „Bei mir schon.“

In der Fragerunde im Anschluss an L.s Aussage wird zudem klar, dass sie Klaudia P. nicht darüber informiert hat, dass sie in Gewahrsam genommen werde. Zudem wirft der Nebenklagevertreter die Frage auf, inwiefern es zielführend sei, P.s Deutschkenntnisse weiter zu erörtern. [Die Verteidigung hatte die Zeug*innen zuvor immer wieder um Einschätzungen zu P.s Deutschkenntnissen befragt]. Goldstein erklärt daraufhin, dass die Bewertung ihrer Deutschkenntnisse „ein wichtiger Ansatz der Verteidigung sei“. Man wolle klären, ob es sich um „interkulturelle Missverständnisse“ gehandelt haben könnte.

 

Aussage W.
Kriminalhauptkommissar Kriminalpolizeiinspektion Suhl

Die Suhler Kriminalpolizei wurde nach Bekanntwerden des Vergewaltigungsvorwurfs als „neutrale“ [d.h. die ermittelnden Beamt*innen gehören einer anderen Polizeiinspektion als der betroffenen Polizeiinspektion Arnstadt-Ilmenau an] Polizeistelle mit den Ermittlungen in dem Fall betraut.

Kriminalhauptkommissar W. hat Klaudia P. damals im Rahmen der Ermittlungen kurz nach der Tat vernommen. Sie hat ihm den Tathergang vom 28.09.2019 geschildert, er hat das Gesagte protokolliert. W.s Aussagen im Gericht sind sehr ungenau und teilweise unverständlich, weshalb hier nur einzelne Äußerungen aufgeführt werden.

So berichtet der Beamte W., Klaudia P. habe damals ausgesagt, dass ihrem Partner gesagt wurde, er solle im Auto bleiben, während J. und O. gemeinsam mit ihr in die Wohnung gingen, um nach Originaldokumenten zu suchen.

An den genauen Tatvorgang in der Wohnung, den er damals protokolliert hat, kann sich W. nur lückenhaft erinnern, „aber wenn wir das so aufgeschrieben haben, ist das so“, erklärt er als Richter Hampel das Protokoll verliest. Zuvor hatte W. Aussagen getätigt, die im Widerspruch zu dem von ihm Protokollierten stehen.

Gurjan J. sei zuerst ungeschützt vaginal in sie eingedrungen und habe auf ihren Rücken und Po ejakuliert. Maximilian O. habe unterdessen versucht, seinen Penis in Klaudia P.s Mund zu stecken. Sie habe sich dem jedoch widersetzt, indem sie ihren Mund zugepresst habe. Danach haben J. und O. ihre Positionen getauscht. Von einem Handyvideo soll Klaudia P. nichts erzählt haben.

Während der damaligen Vernehmung habe P. über Schmerzen in Gesäß und Unterleib geklagt und erzählt, dass sie zum Arzt wolle. Er habe daraufhin jedoch nicht bezüglich der Schmerzen nachgefragt und sie auch nicht in Verbindung mit dem Geschehenen gebracht. Während der Vernehmung habe P. die ganze Zeit polnisch gesprochen. Für W. sei es schwer gewesen „sich ein Bild zu machen“, da er die Sprache nicht spreche. Zu ihrem Erscheinungsbild sagt er aus, dass sie einen „gepflegten Eindruck“ gemacht habe und „relativ attraktiv“ sei.

W. habe während der Vernehmung zwischenzeitlich den Raum verlassen, um seinem Vorgesetzten über „den Zwischenstand der Ergebnisse zu berichten“ und gefragt, „ob das wirklich stimmen könne“. Unterdessen habe W.s Kollege die Vernehmung weitergeführt, was jedoch nicht im Protokoll festgehalten wurde.

 

Aussage S.G.
Polizeibeamter Polizeiinspektion Arnstadt-Ilmenau

S.G. war an diesem Wochenende [28./29.09.2019] Schichtleiter in der Polizeiinspektion Arnstadt-Ilmenau und damit zuständig für die Diensteinteilung der Beamt*innen.

So erzählt der Beamte S.G., dass man normalerweise versuche darauf zu achten, dass beim Transport einer weiblichen Beschuldigten immer auch eine Polizeibeamtin anwesend ist. An diesem Tag sei jedoch keine Beamtin in der Polizeiwache gewesen, die Klaudia P. in ihre Wohnung nach Marlishausen hätte begleiten können. Er als Schichtleiter habe sich aber auch nicht weiter in die Organisation der Fahrt zur Wohnung „reingehangen“, denn sei gut, „ein gewisses Vertrauen in die Kollegen“ zu haben.

Auf die Frage, ob es üblich sei, dass Kollegen im Dienst ihre Westen ablegten [O. und J. trugen vermutlich keine Westen mehr, als sie P.s Wohnung verließen], merkt S.G. an, dass es an besagtem Tag warm war und jeder Kollege selbst entscheiden könne, ob er seine Weste ausziehe.

Auf die Bemerkung, dass die Polizeibeamtin L. [führte die erkennungsdienstliche Behandlung bei Klaudia P. durch, erfuhr zuerst von der Vergewaltigung und belehrte sie über Ablauf eines möglichen Prozesses, sollte sie Anzeige erstatten] keine ausgebildete Beamtin für Betroffene von Sexualdelikten ist, erklärt ihr Kollege, dass sie immer „sehr loyal aufgetreten” sei und man ihr vertrauen könne.

 

Aussage B.
Polizeibeamtin Kriminalpolizeiinspektion Suhl

B. begleitete Klaudia P. zur frauenärztlichen Untersuchung am 29.09.2019 ins Krankenhaus nach Arnstadt und zur anschließenden Weiterführung der Vernehmung in der PI.

Während der ganzen Untersuchung habe Klaudia P. immer wieder „emotionale Ausbrüche“ und „Weinkrämpfe“ gehabt. Sie habe „angeschlagen, erschöpft und geschockt“ gewirkt. Auf sie habe dies „authentisch“ und üblich für den Zustand solcher Geschädigten gewirkt.

 

Aussage S.W.
Polizeibeamtin Polizeiinspektion Arnstadt-Ilmenau

S.W. führte am 28.09.2019 die Kontrolle zur Gewahrsamsfähigkeit Klaudia P.s durch [Hintergrund: In Gewahrsam darf nur genommen werden, wer gewahrsamsfähig ist, d.h. er oder sie ist nicht bewusstlos, orientierungslos, oder bedarf einer ärztlichen Versorgung. In Zweifelsfällen ist die Gewahrsamsfähigkeit durch einen Arzt/eine Ärztin feststellen zu lassen.]

Klaudia P. habe sich während der Untersuchung immer wieder die Hose hochziehen wollen. Die Beamtin S.W. habe keinen Slip bei P. gesehen. Während der Gewahrsamsfähigkeitsprüfung gab es an diesem Tag keine Übersetzung für P.. Nachdem Klaudia P. am Sonntag [29.09.2019] Anzeige wegen Vergewaltigung gestellt hatte, wurde nochmals kontrolliert, ob sie einen Slip trug „um auf Nummer sicher zu gehen“ [nach P.s Angaben habe sich der Slip noch im Bad ihrer Wohnung in Marlishausen befunden, nachdem J. ihn ihr vom Leib gerissen habe].  

Während der Fragerunde gibt die Beamtin S.W. an, dass Klaudia P. am Sonntagnachmittag immer noch, beziehungsweise wieder in der verschlossenen Zelle in der Polizeiwache Ilmenau saß – nun nicht mehr als Beschuldigte, sondern als Opfer.

 

Aussage K.
Polizeibeamtin Polizeiinspektion Arnstadt-Ilmenau

Die Beamtin K. war am Samstag [28.09.2019] während der Kontrolle zur Gewahrsamsfähigkeit Klaudia P.s für fünf Minuten anwesend.

Klaudia P. verstand ihres Erachtens “kein Wort“ Deutsch. Sie [P.] habe während der Kontrolle nichts gesagt, keinerlei Gefühle gezeigt und die Kontrolle still über sich ergehen lassen.

Bei Kontrolle der Hose habe P. sich geschämt, sie habe ihre Hose zunächst nicht runterziehen wollen. Sie habe zudem keinen Slip getragen.

 

 

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