2. Prozesstag (08.05.2020)
Am zweiten Prozesstag werden der Angeklagte Maximilian O. (geb. 1992), sowie der Polizeibeamte F., der am Tattag in einer Diensteinheit mit den beiden Angeklagten war, aussagen. Maximilian O.s Strafverteidiger ist der Erfurter Rechtsanwalt Juri Goldstein.
Maximilian O. war am 28.09.2020 Fahrer, S. war Beifahrer, Gurjan J. saß hinten im Auto zwischen P. und ihrem Lebensgefährten. F. blieb währenddessen auf der Polizeistation Arnstadt.
Aussage Maximilian O.
Angeklagter; Polizeibeamter Landespolizeiinspektion Gotha
Es sollte Maximilian O.s letzte Schicht vor Beginn seines Hochschulstudiums sein. Anlässlich seines bevorstehenden Abschieds habe er sich seine Kollegen in dieser Schicht selbst aussuchen dürfen. Da er sich mit Gurjan J., dem Beamten S. und dem Beamten F. am besten verstanden habe, bildeten diese vier am 28.09.2019 eine Diensteinheit.
Nachmittags unterziehen die vier Polizisten Klaudia P. und ihren Lebensgefährten in Arnstadt einer Verkehrskontrolle. Maximilian O. erklärt dies folgendermaßen: „Wir dachten, das sei Klientel, dass man anhalten könnte.“
Bezüglich Klaudia P.s Verhalten ihm gegenüber, äußert er sich ähnlich wie sein Kollege Gurjan J. zuvor. Sie habe sich ihm immer wieder angenähert: „Ihr Körper und ihre Arme waren sehr nah an mir. Sie war sehr offen.“
Die Geschehnisse in der Wohnung schildert Maximilian O. folgendermaßen: Nachdem sein Kollege sie penetriert und auf ihren Rücken ejakuliert habe, sei er von Klaudia P. zum Vaginalverkehr mit ihr aufgefordert worden: „Dann hat sie den [O.s] Penis in sich eingeführt.“ Er selbst habe dabei einen passiven Part übernommen, wie seine Aussagen widerspiegeln sollen („Sie führte den Oralverkehr aus“, „Meine Freundin wurde betrogen“). Auch er habe auf ihren Rücken ejakuliert und sein Ejakulat anschließend mit Tüchern aufgewischt.
Auf die Frage, ob er nicht anhand ihrer Mimik registriert habe, dass es sich ihrerseits nicht um einvernehmlichen Sex handelte, erwidert Maximilian O., dass er sie während des gesamten „Sex“ nicht zu Gesicht bekommen habe.
Er gibt darüber hinaus an, dass er gemeinsam mit Gurjan J. und Klaudia P. beschlossen habe, den „Sex“ geheim zu halten. J. fügt hinzu, dass P. den Anstoß zur Geheimhaltung gab, indem sie ihren Zeigefinger zu den Lippen geführt und „secret“ gesagt haben soll.
Im weiteren Verlauf seiner Aussage stellt sich heraus, dass er den Oralverkehr mit P. mit seinem Smartphone filmte [obwohl er zuvor beteuerte, sie während des gesamten „Sex“ nicht gesehen zu haben]. Das Smartphone habe er [O.] jedoch einige Tage nach der Tat aus Panik in einen Bach geworfen und zuvor die Videosequenzen gelöscht haben. Derzeit [Stand Ende Mai] solle eine auf Datenwiederherstellung spezialisierte Firma mit der Rekonstruktion der Handydaten beauftragt sein. Dies könne laut der Expert*innen jedoch einige Wochen in Anspruch nehmen, bei einer nur 20 – 30-prozentigen Chance auf Wiederherstellung des Videomaterials.
Über die Prüfung der WhatsApp-Clouds der Angeklagten konnten zudem einige Chatverläufe rekonstruiert werden. O. hat demnach am Tag nach der Tat folgende WhatsApp-Nachricht an J. gesendet: „Thx für die epischste und geilste Schicht, die man sich vorstellen kann.“
Aussage Beamter F.
Polizeibeamter Landespolizeiinspektion Gotha
F. gab am Tattag den Anstoß zur Verkehrskontrolle von P. und ihrem Lebensgefährten: „Dieses Fahrzeug sah für mich aus dem Bauch heraus kontrollwürdig aus“, erklärt er in seiner Aussage. Außerdem habe P. auf ihn den Eindruck gemacht, als „stünde sie unter Rauschmitteln“.
Auf der Polizeistation hat er Klaudia P. zunächst vernommen. Es stellt sich heraus, dass er jedoch nicht mit ihr über mögliche Problemlösungen sprach, sondern eine Hausdurchsuchung anordnete. Zudem orderte er keine*n Dolmetscher*in an. „Mir war nicht klar, dass die Frau mich nicht verstanden hat“, sagt er aus.
Während Maximilian O., Gurjan J. und der Beamte S. zur Wohnung des Paares nach Marlishausen fahren, um dort nach originalen Ausweisdokumenten zu suchen, bleibt der Beamte F. auf der Polizeistation Arnstadt, um den Fall zu protokollieren. Ursprünglich habe er seine Kollegen jedoch begleiten wollen. Daraufhin habe er mit Maximilian O. diskutiert, der jedoch unbedingt selbst zur Wohnung fahren wollte und sich dann dazu entschieden, in Arnstadt zu bleiben.
Im Nachhinein habe er Gurjan J. und Maximilian O. nicht gefragt, was in der Wohnung passiert sei. Nachdem die beiden jedoch in Untersuchungshaft genommen wurden, habe er selbst online nach Klaudia P. recherchiert: Dabei habe er einen vermutlichen Haftbefehl gegen sie gefunden und stoß darüber hinaus auf eine Hostessenseite, auf der sie angeblich ein Profil besessen haben soll. Diese Ergebnisse habe er an die in dem Fall ermittelnde Kriminalpolizei weitergeleitet.
Nachdem bekannt wurde, dass O. und J. sich in U-Haft befänden, habe er sich mit anderen Kollegen getroffen, um zu reden und um sich „zu stützen“. Gegen den Beamten F. wurde zudem intern ermittelt, da er unter Verdacht stand, seine Kollegen vor ihrer Verhaftung gewarnt zu haben. Sein Handy wurde abgehört, sodass er dieses bei Treffen mit Kollegen stets ausgeschaltet und abseits ließ.
Auf Nachfrage, ob O. aufgrund „unüblichen Verhaltens im Dienst“ bereits auffällig wurde, entgegnet F., dass O. schon einmal einer Frau seine Nummer zugesteckt haben soll.