„Geeignet, das Vertrauen in die Integrität der Polizei in Frage zu stellen.”

1. Prozesstag (05.05.2020)

 

Zum Prozessauftakt am 5. Mai 2020 wird Gurjan J. aussagen. Gemeinsam mit Maximilian O. ist er wegen gemeinschaftlichen sexuellen Missbrauchs einer behördlich Verwahrten, sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung einer Amtsstellung und gemeinschaftlicher Vergewaltigung im besonders schweren Fall angeklagt. Er wird im Prozess von dem Erfurter Rechtsanwalt Matthias Fertig vertreten.

Zu Beginn stellt die Verteidigung einen Antrag auf ein psychologisches Gutachten von Klaudia P., da ihre Alias Zweifel an ihrer Glaubwürdigkeit erwecken würden – so das Argument der Verteidigung.

 

Aussage Gurjan J.
Angeklagter; Polizeibeamter Landespolizeiinspektion Gotha

Gurjan J. (geb. 1997) schildert das Geschehen des 28.09.2019 wie folgt: Er und seine Kollegen seien in Kirchheim zur „Überwachung“ einer Veranstaltung des III. Wegs eingesetzt wurden. Als man sie dort nicht mehr gebraucht habe, seien er, Maximilian O., der Beamte F. und der Beamte S. nach Arnstadt zum Mittagessen gefahren. In einer Pizzeria sollen ihnen Klaudia P. und ihr Partner zuerst aufgefallen sein.

Nach dem Mittagessen sei ihnen das Paar erneut begegnet, woraufhin die Beamten sie einer Verkehrskontrolle unterzogen haben. Dabei sei ihnen aufgefallen, dass die beiden gefälschte Ausweisdokumente mit sich führen und P.s Lebensgefährte verfassungsfeindliche Tattoos trage (Blood&Honour-Symbol, sowie SS-Runen). Die vier Polizisten haben das Paar daraufhin im Mannschaftswagen in die Polizeistation Arnstadt gebracht.

Gurjan J. zufolge soll Klaudia P. bereits auf der Fahrt nach Arnstadt „Annäherungsversuche“ ihm gegenüber unternommen haben. Auf der Polizeistation werden sie und ihr Partner in jeweils getrennten Räumen vernommen. Sie sind gebürtige Pol*innen. Obwohl beide nur gebrochenes Deutsch sprechen, ist während der Vernehmung kein*e Dolmetscher*in anwesend.

Klaudia P. habe demnach angegeben, in ihrer Wohnung in Marlishausen befänden sich originale Ausweisdokumente. Der Beamte F. habe daraufhin vorgeschlagen, dort hin zu fahren, um nach genannten Dokumenten zu suchen. Er selbst sei in der Polizeistation geblieben, um den Fall vorab zu dokumentieren und an die Polizeidienststelle in Ilmenau zu senden, wo die erkennungsdienstliche Feststellung P.s stattfinden sollte.

Auf dem Weg nach Ilmenau soll Klaudia P. im Polizeiwagen erneut Annäherungsversuche gegenüber Gurjan J. unternommen haben, wie dieser erklärt. Während die beiden Angeklagten gemeinsam mit ihr in die Wohnung des Paares gehen, wartet der Lebensgefährte mit dem Polizeibeamten S. beim Auto, wo sie gemeinsam geraucht haben sollen.

Oben in der Wohnung habe die Frau versucht, ihnen [O. und J.] andere Dokumente (Mietvertrag etc.) vorzuzeigen. Maximilian O. sei irgendwann zum Telefonieren auf den Balkon gegangen, während Gurjan J. mit ihr in der Wohnung geblieben sei. Sie habe ihm [J.] dann die Hose und Unterhose runtergezogen und „den Oralverkehr durchgeführt“. Er habe das nach eigenen Worten über sich ergehen lassen: „Ohne Worte fand das statt.“

Maximilian O. sei dann irgendwann vom Balkon wieder in die Wohnung gekommen und habe Klaudia P. und seinen Kollegen gesehen. Daraufhin habe sie Maximilian O. zu sich gebeten und mit ihm Oralverkehr vollzogen. Gurjan J. habe sie dann gezeigt, dass sie Vaginal- statt Oralverkehr möchte und sich aufs Bett gekniet. Er habe sie dann penetriert, auf ihren Rücken ejakuliert und sein Ejakulat anschließend mit Tüchern entfernt.

Rückblickend erklärt der Angeklagte, er habe Klaudia P.s „Annäherungsversuche“ im Auto anfangs als unangenehm wahrgenommen, dann akzeptiert und irgendwann nur noch ignoriert. Den Sex beschreibt er als „einvernehmlich“. Die Einvernehmlichkeit mache er daran fest, „dass es ihr gefällt, weil sie alles aktiv mitgemacht hat.“ Als er gefragt wird, ob er in irgendeiner Weise von ihr manipuliert wurde, bejaht er dies.

Auf Nachfragen der Richter*innen hin wird deutlich, dass die beiden Angeklagten ein freundschaftliches Verhältnis über ihre Beziehung als Arbeitskollegen hinaus pflegten. Da man teilweise nicht so recht wisse, worüber man sich während der Schichten noch unterhalten solle, haben sie sich „selbstverständlich“ auch über sexuelle Vorlieben und Pornografie unterhalten, so Gurjan J..

 

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